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Herzlich willkommen!

Die schnelle und transparente Vermittlung von Angeboten an Bewerber*innen unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften der Länder und der Hochschulen ist das Ziel des Systems der koordinierten und dezentralen Zulassung. Das bedeutet, dass alle vorhandenen Studienplätze zu Beginn der Lehrveranstaltungen eines Semesters besetzt sein sollen.

Bitte beachten Sie, dass die Online-Hilfe lediglich informativen Charakter hat. Rechtlich verbindlich sind allein die Rechtsnormen der Bundesländer und der Hochschulen; bei Verständnis- und Auslegungsfragen sind ausschließlich diese Vorschriften heranzuziehen.

Kernpunkte des Verfahrens

Das Verfahren für grundständige Studiengänge (auch: Dialogorientiertes Serviceverfahren) bringt sowohl den Hochschulen als auch den Bewerber*innen viele Erleichterungen.

Sie können sich über Ihre Positionen auf den Ranglisten informieren und dadurch Ihre Chancen auf ein Angebot besser einschätzen. Bewerber*innen, die ein Angebot annehmen, scheiden mit ihren übrigen Bewerbungen innerhalb des Serviceverfahrens aus. Frei werdende Studienplätze können unmittelbar an nachrückende Bewerber*innen vergeben werden, was die Besetzung der Studienplätze beschleunigt.

Wie bisher entscheidet jede Hochschule eigenverantwortlich über die Zulassung ihrer Studienbewerber*innen.

Online-Hilfe

Über die Online-Hilfe erhalten Sie Anleitungen auf Ihrem Weg von der Bewerbung bis zur Zulassung. Die Gliederung der Online-Hilfe ist an die Struktur des Bewerbungsportals angelehnt. Sie finden Hilfe zu einem Thema im Portal unter dem gleichen Navigationspunkt in der Online-Hilfe.

Siehe auch